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Zoo
Das Wesen des tierärztlichen Berufes ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt:

– §1 der Bundestierärzteordung lautet:

„Die/der Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“

Idealismus und Realismus gehören zum Beruf des Zoo-Tierarztes wie das Skalpell in die Hand des Chirurgen.

"Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen" ist vornehmste Aufgabe des Tierarztes. Ähnlich wie in der Humanmedizin standen auch dem Tierarzt meist nur pharmazeutische Mittel zur Durchführung seiner vielfältigen Aufgaben zur Verfügung. Altes Wissen  ist - seit ca. 1900 die "pharmazeutische Medizin" geboren wurde - mehr und mehr verloren gegangen. Ganz langsam bewegen sich Tierärzte auf sogenannte "alternative" Heilmethoden zu.

Hier ist CyberScan das Mittel der Wahl. Unter Verzicht auf Medikamente und andere Heilmittel wird  unter Verwendung energetischer Informationen direkt mit dem Immunsystem des Tieres kommuniziert und dieses zur Selbstheilung angeregt. Ein solches Verfahren ist in vielen Fällen kostengünstiger als die bisher üblichen Verfahren. Darüber hinaus ist es extrem wirksam und kann auch bei Biobeständen unbedenklich angewendet werden.



2018